Kongress des Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen vom 20. bis 22. Juni in Frankfurt am Main Im Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim
Im Mai 1968 legte ein Generalstreik den französischen Staat lahm und zwang einen Teil der Regierung Charles de Gaulles zur Flucht nach Deutschland. Inmitten dieser Unruhen erschien das Buch Le droit à la ville des französischen Philosophen Henri Lefebvre, der darin die Idee eines Rechts auf Stadt entwickelte. Für Lefebvre stellte dieses Recht keine vorrangig juristische Kategorie dar, sondern einen sozialen Anspruch von Menschen, an allen Fragen des städtischen Lebens teilzuhaben und urbane Ressourcen kollektiv zu nutzen.
Der nächste BAKJ-Kongress versucht dieses Spannungsfeld thematisch zu bearbeiten. Die „Unwirtlichkeit der Städte“ (Alexander Mitscherlich) soll einer gesellschaftspolitischen wie juristischen Reflexion und Kritik unterzogen werden. Das von Lefebvre geforderte Recht auf Stadt bedarf angesichts neuer städtischer Politiken einer Reaktualisierung. Wie gestaltet sich die Bekämpfung von Kriminalität in den urbanen Zentren, wie wird Kriminalität gerade durch die neuen Voraussetzungen städtischen Lebens produziert? Was verstehen wir unter städtischem Raum? Lässt sich beispielsweise das Diktum des Bundesverfassungsgerichts die Einschränkung des Versammlungsrechts dürfe nicht „auf den Wunsch nach einer Wohlfühlatmosphäre in einer Welt des reinen Konsums gestützt werden“ (Fraport-Urteil), auf privatisierte innerstädtische Räume wie etwa Shopping-Malls oder Luxusquartiere übertragen? Und geht die voranschreitende Repression seitens staatlicher und privater Sicherheitsorgane nicht mit einer Exklusion von bestimmten Bevölkerungsgruppen einher? Das wollen wir auf dem Sommerkongress des BAKJ anhand von aktuellen Konzepten zur neoliberalen Stadt und urbaner Gouvernance unter anderem auf den Gebieten: Sexarbeit, Drogen-Politik, Fußball und Wanderarbeit diskutieren.